Der SGA setzt sich aus 3 Schülervertretern, 3 Lehrervertretern und 3 Elternvertretern zusammen.
In seinen Aufgabenbereich fallen unter anderem die Entscheidung über
– Planung von Schulveranstaltungen
– Durchführung von Elternsprechtagen
– die Hausordnung
– die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
– Schulgestaltung
– Durchführung von Elternsprechtagen
– die Hausordnung
– die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
– Schulgestaltung
Außerdem berät der SGA über
– Unterrichtsbelange
– Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
– die Wahl von Unterrichtsmitteln
– die Verwendung von Budgetmitteln. Der Schulleiter hat den SGA einzuberufen, wenn dies ein Drittel der SGA-Mitglieder verlangt und ein Antrag auf Behandlung einer bestimmten und dringenden Angelegenheit vorliegt. (SchUG § 64)
– Unterrichtsbelange
– Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
– die Wahl von Unterrichtsmitteln
– die Verwendung von Budgetmitteln. Der Schulleiter hat den SGA einzuberufen, wenn dies ein Drittel der SGA-Mitglieder verlangt und ein Antrag auf Behandlung einer bestimmten und dringenden Angelegenheit vorliegt. (SchUG § 64)
Die Mitglieder werden jeweils für 1 Jahr gewählt.
Mitglieder des Schuljahrs 2022/23:
HR Mag. Kurt Manfred Jordan, Direktor
Vertreterinnen der Lehrpersonen:
Voß Ulrike, BEd
Mairer Deborah, Mag.
Eller Maria, MMag.
Dolejsi Maria, Dr.
Schmidt Gabriele, Mag.
Gander Anna, Dipl.-Päd.
Vertreter der Eltern:
Dr. Stefan Knabl
Nagl Manuela
Holzknecht Viktoria
Vertreter der SchülerInnen:
König Lena, 4BHW
Kohler Roland, 4AHW
Auer Lukas, 1DHW