Der SGA setzt sich aus jeweils 3 Vertreter:innen der Schülerschaft, Lehrpersonen und Eltern zusammen.
In seinen Aufgabenbereich fallen unter anderem die Entscheidung über
– Planung von Schulveranstaltungen
– Durchführung von Elternsprechtagen
– die Hausordnung
– die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
– Schulgestaltung
– Durchführung von Elternsprechtagen
– die Hausordnung
– die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
– Schulgestaltung
Außerdem berät der SGA über
– Unterrichtsbelange
– Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
– die Wahl von Unterrichtsmitteln
– die Verwendung von Budgetmitteln. Der Schulleiter hat den SGA einzuberufen, wenn dies ein Drittel der SGA-Mitglieder verlangt und ein Antrag auf Behandlung einer bestimmten und dringenden Angelegenheit vorliegt. (SchUG § 64)
– Unterrichtsbelange
– Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
– die Wahl von Unterrichtsmitteln
– die Verwendung von Budgetmitteln. Der Schulleiter hat den SGA einzuberufen, wenn dies ein Drittel der SGA-Mitglieder verlangt und ein Antrag auf Behandlung einer bestimmten und dringenden Angelegenheit vorliegt. (SchUG § 64)
Die Mitglieder werden jeweils für 1 Jahr gewählt.
Mitglieder des Schuljahrs 2025/26:
Direktor Mag. Michael Griesser, MA
Vertretung der Lehrpersonen:
Maria Eller
Daniel Eigentler
Eveline Salchner
Ersatz: Christiane Dorner
Vertretung der Eltern:
Hannes Moser
Regina Brassé
Werner Angerer
Ersatzmitglieder
Martin Steger
Carolin Schwarz
Filiz Arikan
Vertretung der SchülerInnen:
Kayline Wiedenhofer
Rafael Haas
Semih Arikan
1. Ersatzmitglied: Elisabeth Bayer
2. Ersatzmitglied: Amina Sailer
