Die Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 war vom 13.02.-03.03.2023
Vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes: bis 22. März 2023 (Postversand erfolgt am 22. März 2023)
Ein Schulplatz wird vorläufig zugewiesen. Anmeldungen von Bewerber/innen, die keinen Schulplatz an der Erstwunschschule bekommen haben, werden an die angegebenen Zweit- und Drittwunschschulen weitergeleitet. Alle Wunschschulen prüfen sodann in einem zweiten Durchgang, ob eine Aufnahme bei ihnen möglich ist. Sie werden von einer Aufnahme am 24. April 2023 (Postversand am 25. April 2022) verständigt. Für den Fall, dass eine Aufnahme an den von Ihnen angegebenen Wunschschulen nicht möglich sein sollte, werden Sie darüber von der Bildungsdirektion verständigt. Nach Möglichkeit wird ein Schulplatz an einer anderen weiterführenden Schule angeboten.
Original-Jahreszeugnis: Abgabe bis 21. Juli 2023
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere oder mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe sowie die für die Fachpraxis erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung.
Ergänzung für die MODEFERRARI:
Um eine erfolgreiche Ausbildung zu gewährleisten, steht Frau Gabriele Skach, Fachvorständin für Mode, im Vorfeld für umfassende Informationen über die Ausbildungsanforderungen zur Verfügung.